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17-05-2024

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Der digitale Arbeitsvertrag kommt – Wer von der geplanten Neuregelung ausgenommen werden soll

digitaler-arbeitsvertrag

In Zukunft sollen Arbeitsverträge nicht mehr ausschließlich in schriftlicher Form vorliegen müssen, sondern auch digital abgeschlossen werden können. Die Möglichkeit, Arbeitsverträge elektronisch zu gestalten, soll insbesondere Arbeitgebern eine deutliche Entlastung bringen. Ein bereits vom Kabinett gebilligter Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen um fast eine Milliarde Euro von Bürokratielasten entlastet werden sollen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland sollen die Wahl haben, Arbeitsverträge künftig auch in digitaler Form abzuschließen. Dies wird durch eine Änderung im Bürokratieentlastungsgesetz ermöglicht, das Justizminister Marco Buschmann von der FDP auf den Weg gebracht hat, wie die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am 21.03.2024 mitteilten.

Die geplante Änderung des Nachweisgesetzes ist eine Reaktion auf Forderungen der Wirtschaftsverbände, die das bisherige Vorgehen als veraltet betrachteten. Trotz der Bemühungen zur Digitalisierung werden Arbeitsverträge und andere Dokumente über die wesentlichen Arbeitsbedingungen in Deutschland hauptsächlich in Papierform mit händischer Unterschrift versandt.

Die vorgeschlagene Neuregelung ermöglicht die elektronische Übermittlung entsprechender Dokumente, vorausgesetzt, sie können gespeichert und ausgedruckt werden, und der Arbeitgeber erhält einen Nachweis über die Übermittlung oder den Empfang. Dies könnte beispielsweise durch den Versand einer E-Mail mit einem angehängten PDF-Dokument erfolgen, wie es auch die Arbeitsbedingungen-Richtlinie der EU vorsieht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD war zunächst gegen die Zulassung des digitalen Vertragsschlusses, da er argumentierte, dass nur unterschriebene Papierdokumente Transparenz und Sicherheit für die Beschäftigten gewährleisten könnten. Als Kompromiss haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, dass bestimmte Branchen gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz von der geplanten Neuregelung ausgenommen werden sollen, wie insbesondere das Gastgewerbe, Gebäudereiniger, Spediteure und Logistiker, die Fleischwirtschaft und das Baugewerbe.

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