Änderung im Impressum kann Sie vor Abmahnung bewahren! Aus dem RStV wurde der MStV. Anfang November 2020 lief der Rundfunkstaatsvertrag aus. Seit dem 7. November gilt der neue Medienstaatsvertrag. Dies bedeutet, dass Anbieter von journalistischen-redaktionellen Angeboten unverzüglich ihr Impressum ändern soll...