GEG 2023 – Was ist neu bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Das Gebäudeenergiegesetz „GEG 2020“ sollte laut § 9 (Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude) erst 2023 überprüft werden. Die zuständigen Bundesministerien sollten innerhalb eines halben Jahres einen Vorschlag zur Fortschreibung des Gesetzes ausarbeiten. Doch nun ging es dieses Jahr Schlag auf Schlag:
Am 29. April 2022 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits einen Referentenentwurf für eine GEG-Novelle vor. Dieser wurde nochmals geändert, vom Bundestag am 7. Juli 2022 beschlossen und vom Bundesrat am 8. Juli 2022 gebilligt und ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Dieses Online-Seminar zeigt Ihnen die Neuerungen der Novelle des GEG 2023 auf.
Beginn | 15.03.2024 14:00 |
Preis | Free |
Kategorie | EVENT HIGHLIGHTS aus dem World Wide Web |
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