19.03.2024 Heute hat das Kabinett einer entsprechenden Änderung zugestimmt, wonach in Schulen und der Verwaltung in Bayern Sonderzeichen wie das Gendersternchen nicht verwendet werden dürfen.
Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass im offiziellen Schriftverkehr keine "ideologiegetriebene" Sprache verwendet werden soll. Daher wird die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung untersagt. Dieser Schritt folgt auf die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Dezember während seiner Regierungserklärung, ein Genderverbot einzuführen. Das Kabinett hat nun offiziell beschlossen, die Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaats Bayern zu ändern, um klarzustellen, dass Sonderzeichen wie Gendersternchen ("Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") und Gendergap ("Verkäufer_innen") nicht erlaubt sind.
"Für uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verständlich sein", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettsitzung. Das Verbot soll für den gesamten staatlichen Bereich gelten, einschließlich Verwaltung, Schulen und Hochschulen. Dies betrifft offizielle Schreiben, Behörden- und Schul-Webseiten, Elternbriefe, Schulbücher, Internetseiten und Jahresberichte. Damit werden klare Regeln für den staatlichen Bereich festgelegt.
Es wurden auch Konsequenzen für Beamte angekündigt, die gegen diese Regelung verstoßen. Obwohl Gendersternchen und ähnliche Zeichen in Schülerarbeiten zwar als "nicht korrekt" markiert werden, werden sie jedoch nicht als Fehler betrachtet, wie Herrmann erklärte. Lehrer müssen sich wie alle anderen Beamten an die Geschäftsordnung und die festgelegten Regeln halten, einschließlich der Rechtschreibung. Details zu den möglichen Konsequenzen wurden nicht genannt.
Herrmann teilte mit, dass eine Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes geplant sei, um sicherzustellen, dass Studenten keine negativen Auswirkungen erfahren, wenn sie die Verwendung solcher Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung ablehnen. Dies sei zwar nicht flächendeckend, aber es gebe vereinzelte Beispiele dafür.
Die Entscheidung gegen ideologisch motivierte Sprache, so der CSU-Politiker, diene dazu, die Diskursräume in einer liberalen und offenen Gesellschaft offen zu halten und nicht weiter zu beschränken. Denn ideologisch geprägte Sprache könne eine stark exkludierende Wirkung haben. Es sei häufig zu beobachten, dass Teile der Bevölkerung mit großem Eifer versuchen, andere zu überzeugen, und in bestimmten Kreisen ein Druck entstehe, sich dem Gendern zu beugen.
Herrmann wies darauf hin, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung entspreche. Dennoch solle das Verbot unabhängig von etwaigen zukünftigen Entscheidungen des Rates gelten.