Grundsätzlich ist es nicht illegal, Fotos und Videos von seinen Kindern in sozialen Medien zu teilen. In den meisten Ländern gibt es jedoch Gesetze, die den Schutz der Privatsphäre von Kindern regeln. Dazu gehört auch der Schutz vor unerwünschter Veröffentlichung von Bildern und Videos im Internet.
Eltern haben in der Regel das Sorgerecht für ihre Kinder und sind daher für die Entscheidungen über die Veröffentlichung von Bildern und Videos von ihren Kindern verantwortlich. Wenn Eltern Bilder oder Videos von ihren Kindern in sozialen Medien teilen, sollten sie sicherstellen, dass dies in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre von Kindern erfolgt und dass die Kinder damit einverstanden sind.
In manchen Fällen könnten Eltern für die Veröffentlichung von Bildern oder Videos von ihren Kindern in sozialen Medien aber haftbar gemacht werden, wenn sie diese ohne Einwilligung der Kinder veröffentlichen oder wenn sie die Privatsphäre der Kinder auf andere Weise verletzen. In solchen Fällen könnten die Kinder oder andere Betroffene gegebenenfalls Schadenersatzforderungen stellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze zum Schutz der Privatsphäre von Kindern von Land zu Land unterschiedlich sind und sich auch im Laufe der Zeit ändern können. In Deutschland gibt es Gesetze, die den Schutz der Privatsphäre von Kindern regeln, darunter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Diese Gesetze schützen die Privatsphäre von Kindern, indem sie bestimmte Handlungen verbieten, die die Privatsphäre der Kinder verletzen könnten, wie z.B. die Veröffentlichung von Bildern oder Videos ohne Einwilligung der Kinder oder deren Eltern.
Wenn Eltern in Deutschland Fotos oder Videos von ihren Kindern in sozialen Medien teilen möchten, müssen sie sicherstellen, dass sie die Einwilligung der Kinder oder, wenn die Kinder z.B. noch nicht volljährig sind, der jeweiligen Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter eingeholt haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einwilligung der Kinder nicht automatisch erteilt wird, nur weil die Kinder in der Familie leben. Die Einwilligung muss ausdrücklich erteilt werden und die Kinder müssen über die möglichen Auswirkungen der Veröffentlichung von Bildern oder Videos in sozialen Medien informiert werden.