Das Berufsleben und die Zukunftsperspektiven können erheblich beeinträchtigt werden, wenn Arbeitnehmer aufgrund längerer Krankheit ausfallen müssen. Manchmal sieht sich der Betroffene sogar gezwungen, seinen bisherigen Job aufzugeben oder zumindest eine Teilzeitkarriere anzustreben. In solchen Situationen spielt die Erwerbsminderungsrente eine entscheidende Rolle. Doch wer hat Anspruch darauf, wie beantragt man sie und welche Änderungen treten im Jahr 2024 in Kraft? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Die Erwerbsminderungsrente tritt ein, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht mehr in der Lage ist, ihre bisherige Tätigkeit in vollem Umfang auszuüben. Dies führt zwangsläufig zu Einkommenseinbußen oder sogar zum vollständigen Verlust des Verdienstes. Die Erwerbsminderungsrente soll diese Einbußen ausgleichen. Allerdings erhält nicht jeder, der eine Zeit lang krank ist, automatisch eine Erwerbsminderungsrente, und auch nicht in vollem Umfang. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfung und Auszahlung zuständig.
Im Falle von Krankheit zahlt der Arbeitgeber zunächst weiterhin das Gehalt. Unter Umständen kann er die Kosten später von der Krankenkasse erstattet bekommen. Erst wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt (mindestens sechs Monate), kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel. Diese erhalten in Deutschland nur Personen, die schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen haben, das reguläre Renteneintrittsalter jedoch noch nicht erreicht haben. Dieses Alter hängt vom Geburtsjahr ab und steigt allmählich auf 67 Jahre an. Voraussetzung ist zudem, dass aufgrund der Gesundheit nur noch weniger als sechs Stunden Arbeit am Tag möglich sind, und für einen vollen Anspruch sogar weniger als drei Stunden am Tag. (Für Personen mit Geburtsdatum bis einschließlich 1. Januar 1961 gilt eine abgemilderte Sonderregelung.)