Web-Seminare zu den Themen Business & Job.
Neben gebundenen Entscheidungen der Verwaltung - die Rechtsnorm knüpft hier zwingend an eine konkrete Rechtsfolge an - kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auch Ermessensentscheidungen treffen. Der Gesetzgeber eröffnet der Verwaltung damit die Möglichkeit, selbst die Rechtsfolge zu wählen, um so flexibel auf unterschiedliche Sachverhalte zu reagieren. In der Ermessensausübung ist die Verwaltung nicht völlig frei, sondern sie muss ihr Ermessen frei von Ermessensfehlern ausüben und die Ermessenausübung im Bescheid ordnungsgemäß begründen.
Beginn | 17.05.2024 09:30 |
Preis | Free |
Kategorie | Business & Job |
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