Im Jahr 2023 gibt es viele Möglichkeiten, durch den geschickten Einsatz von Urlaubstagen verlängerte Wochenenden und längere Freizeitperioden zu erhalten. Dies ist möglich, da im Jahr 2023 einige Feiertage auf Werktage fallen. Beispielsweise fällt der 1. Mai, ein gesetzlicher Feiertag, auf einen Montag. Das bedeutet, dass man mit lediglich 4 Urlaubstagen insgesamt 9 freie Tage machen kann, falls man an Wochenenden nicht arbeiten muss. Man könnte also vom 29. April bis zum 7. Mai frei haben, wenn man ab Dienstag, dem 2. Mai, bis Freitag, dem 5. Mai, Urlaub nimmt.
Ähnlich verhält es sich mit Christi Himmelfahrt und dem Pfingstmontag. Christi Himmelfahrt fällt immer auf einen Donnerstag und der Pfingstmontag auf einen Montag. Wenn man in der Himmelfahrt-Woche 4 Tage Urlaub zwischen dem 15. Mai und dem 19. Mai nimmt, hat man vom 13. Mai bis zum 21. Mai frei. Wenn man in der Pfingstwoche 4 Tage Urlaub zwischen dem 30. Mai und dem 2. Juni nimmt, hat man vom 27. Mai bis zum 4. Juni frei. Wer zusätzlich an Fronleichnam frei hat, gesetzlicher Feiertag am 8. Juni in vielen Bundesländern, kann sogar insgesamt 16 Tage frei haben. Man könnte schließlich in der Fronleichnam-Woche 4 Urlaubstage zwischen dem 5. Juni und dem 9. Juni nehmen und hätte dann vom 27. Mai bis zum 11. Juni frei.
Im Jahr 2023 gibt es noch ein besonderes Highlight, bei dem Sie mit nur 3 Urlaubstagen insgesamt 10 Tage frei haben können. Das liegt zwischen Weihnachten und Neujahr. Wenn Sie zwischen dem 27.12 und dem 29.12 nur 3 Tage Urlaub nehmen, haben Sie 10 Tage vom 23.12 bis zum 01.01 des folgenden Jahres frei, vorausgesetzt, Sie müssen an den Wochenenden nicht arbeiten.
Es lohnt sich also, frühzeitig seine Brückentage zu planen und sich rechtzeitig beim Arbeitgeber zu melden, um die Urlaubstage zu bekommen. Dadurch hat man die Möglichkeit, sich über viele lange Wochenenden und längere Freizeitperioden zu erholen und den Alltagsstress hinter sich zu lassen.
Ob man allerdings tatsächlich einen direkten Anspruch auf die beliebten Brückentage gegenüber seinem Arbeitgeber hat, wenn man nach diesen Urlaubstagen als Erster bei seinem Arbeitgeber fragt, erfahren Sie im Legis Blog auf der Webseite von LEGISPRO.
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