Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied im März 2023 in einem Fall einer 44-jährigen Frau aus Dresden, wobei es um die Vermutung der Diskriminierung aufgrund schlechterer Bezahlung einer Frau ging. Der Klägerin aus Dresden war aufgefallen, dass zwei männliche Kollegen zuletzt 500 und 880 Euro mehr pro Monat erhielten. Danach hatte die Frau ebenfalls eine höhere Vergütung von ihrem Arbeitgeber verlangt, wo hingegen dieser den Unterschied im Fall eines fast gleichzeitig eingestellten Kollegen mit dessen Verhandlungsgeschick und im zweiten Fall mit dessen längeren Betriebszugehörigkeit rechtfertigte.
Das Gericht urteilte zugunsten der Frau, welche im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma tätig war, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht mit Verhandlungsgeschick begründen dürfen. So wurde ihr eine Entschädigung und Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro zugesprochen. Wenn Frauen und Männer bei gleicher Arbeit, wie im verhandelten Fall, unterschiedlich bezahlt werden, begründe das die Vermutung der Geschlechterdiskriminierung, so die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Arbeitgeber könnten diese Vermutung nicht mit dem Argument widerlegen, dass der Mann besser verhandelt habe.
Mit diesem höchstrichterlichen Urteil hat das Gericht hat die Entscheidungen der Vorinstanzen in weiten Teilen aufgehoben. Das Urteil wird unter vielen Rechtsexperten als Meilenstein gesehen, da es zu mehr Entgeltgerechtigkeit in der Arbeitswelt führen könnte.
Hohe Hürden in der praktischen Durchsetzung einer gerechten Bezahlung