Das Berufsleben und die Zukunftsperspektiven können erheblich beeinträchtigt werden, wenn Arbeitnehmer aufgrund längerer Krankheit ausfallen müssen. Manchmal sieht sich der Betroffene sogar gezwungen, seinen bisherigen Job aufzugeben oder zumindest eine Teilzeitkarriere anzustreben. In solchen Situationen spielt die Erwerbsminderungsrente eine entscheidende Rolle. Doch wer hat Anspruch darauf, wie beantragt man sie und welche Änderungen treten im Jahr 2024 in Kraft? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Die Erwerbsminderungsrente tritt ein, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht mehr in der Lage ist, ihre bisherige Tätigkeit in vollem Umfang auszuüben. Dies führt zwangsläufig zu Einkommenseinbußen oder sogar zum vollständigen Verlust des Verdienstes. Die Erwerbsminderungsrente soll diese Einbußen ausgleichen. Allerdings erhält nicht jeder, der eine Zeit lang krank ist, automatisch eine Erwerbsminderungsrente, und auch nicht in vollem Umfang. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfung und Auszahlung zuständig.