Urlaubstage verfallen nur dann, wenn Beschäftigte zuvor darauf von ihrem Arbeitgeber aufmerksam gemacht wurden. Mit Urteil vom 20.12.2022 (Aktenzeichen: 9 AZR 266/20 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt geklärt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten zuvor darauf hinweisen müssen, dass ihnen Urlaub zusteht, welcher in der Zukunft verfallen könnte. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, verfallen und verjähren Urlaubstage nicht mehr.
Das Urteil ist wegweisend und verbessert die Rechte von Beschäftigten. Arbeitgeber sollten in der Zukunft darauf achten, ihre Angestellten rechtzeitig über ihre Rechte im Hinblick auf Urlaub aufklären.
Dieses Urteil könnte zahlreiche Klagen von Arbeitnehmern nach sich ziehen, sogar Massenklagen sind möglich. Das Urteil könnte dazu führen, dass viele Arbeitnehmer jetzt ihre Urlaubsansprüche der letzten Jahre gegenüber ihrem Arbeitgeber oder auch ihrem ehemaligen Arbeitgeber geltend machen.