Minijobber, geringfügig Beschäftigte, 520 Euro Jobber (ehemals 450 Euro Job) können sich freuen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten in der aktuellen Urteilsverkündung vom 18.01.2023. Nach dem Grundsatz ''Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'' werden die Rechte von Teilzeitbeschäftigten erheblich gestärkt. Im Verfahren ging es um einen geringfügig Beschäftigter Rettungsassistenten, der von seinem Arbeitgeber den gleichen Stundenlohn verlangte, wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen. In der BAG Entscheidung gaben die Richter dem Minijobber Recht, denn die Richter sahen in der unterschiedlichen Regelung bei der vom Arbeitgeber veranlassten Diensteinteilung keinen ausreichenden Grund für eine unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit.
Quelle: Tatjana Blum - Beitrag LEGIS BLOG / LEGISPRO Rechtsanwälte & Fachanwälte