19.03.2024 Heute hat das Kabinett einer entsprechenden Änderung zugestimmt, wonach in Schulen und der Verwaltung in Bayern Sonderzeichen wie das Gendersternchen nicht verwendet werden dürfen.
Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass im offiziellen Schriftverkehr keine "ideologiegetriebene" Sprache verwendet werden soll. Daher wird die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung untersagt. Dieser Schritt folgt auf die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Dezember während seiner Regierungserklärung, ein Genderverbot einzuführen. Das Kabinett hat nun offiziell beschlossen, die Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaats Bayern zu ändern, um klarzustellen, dass Sonderzeichen wie Gendersternchen ("Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") und Gendergap ("Verkäufer_innen") nicht erlaubt sind.