Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der darauf abzielt, die Bürokratie für Unternehmen zu verringern und dadurch Entlastungen von insgesamt 944 Millionen Euro zu ermöglichen. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für handels- und steuerrechtliche Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Diese Änderung soll Unternehmen erlauben, beträchtliche Kosten in Höhe von etwa 625 Millionen Euro für Platz, Miete und Speicherung einzusparen.
Des Weiteren werden einige bürokratische Pflichten gelockert, wie zum Beispiel die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger bei Hotelübernachtungen, während sie für ausländische Reisende weiterhin gilt. Zudem sollen Flugreisen durch die Einführung einer digitalen Fluggastabfertigung am Flughafen beschleunigt werden. Schriftformerfordernisse werden auch herabgestuft, sodass beispielsweise GmbH-Gesellschafter nun Beschlüsse außerhalb von Versammlungen per E-Mail oder SMS zustimmen oder ablehnen können.
Justizminister Marco Buschmann bezeichnet diese Maßnahmen als einen weiteren Schritt im Kampf gegen Bürokratie, warnt jedoch vor übertriebenen Erwartungen. Einige Ökonomen wie Alexander Kritikos begrüßen die kurzfristigen Entlastungen, betonen jedoch die Notwendigkeit langfristigerer Lösungen wie einen grundlegenden Umbau der Verwaltung.
Wirtschaftsverbände wie der Verband der Automobilindustrie sehen das Gesetz als Signal, fordern jedoch weitergehende Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie.
Viele Kritiker jedoch, wie beispielsweise der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, Dr. Wolfgang Große Entrup, halten das Gesetz für unzureichend und fordern einen umfassenderen Ansatz, um die Wirtschaft aus dem Bürokratiedickicht zu befreien.
Deutschland hat ein Bürokratieproblem und ist Bürokratieweltmeister. Daran wird sich wohl auch weiterhin nichts ändern...
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