Grundsätzlich muss jeder, der im Internet etwas anbietet ein Impressum bereitstellen. Daher wird das Impressum auch als Anbieterkennzeichnung bezeichnet. Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kontaktdaten für jeden Nutzer und Besucher einer Internetpräsenz gut erkennbar ...