25.11.2022 Das Bürgergeld tritt wie geplant am 1.Januar 2023 in Kraft. Nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hat, stimmte nun auch der Bundesrat der Arbeitsmarktreform zu. Dadurch enthalten Betroffene aber nicht nur mehr Geld im Monat, vielmehr soll zukünftig auch ihre Weiterbildung besser gefördert werden.
Längst schon ist der Arbeitsmarkt nicht mehr der wie im Jahre 2005, als die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Spur gebracht wurde. Mehr denn je werden händeringend gut ausgebildete Arbeitskräfte und besonders auch Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt benötigt. Dies ist der Grund, dass durch das Bürgergeld gerade auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert werden soll. Jeder Betroffene, der eine Ausbildung oder Umschulung machen möchte, soll demnach besser unterstützt und gefördert werden. Dabei soll das Prinzip gelten, dass eine Ausbildung Vorrang vor dem Aushilfsjob haben soll. So kann beispielsweise das Nachholen eines Berufsabschlusses (auch unverkürzt in drei Jahren) gefördert werden kann, soweit dies erforderlich sein sollte.
Auch die Erweiterung von Grundkompetenzen in Form von Kursen, Schulungen und Seminaren kann gefördert werden. Dazu gehören u.a. die Verbesserung von Fertigkeiten, die das Lesen und Rechnen betreffen, aber auch die Erweiterung von IT-Kenntnissen. Ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro soll es zusätzlich für die Teilnahme an Weiterbildungen geben, soweit diese auf einen Abschluss bezogen sind. Mit einem monatlichen 75 Euro Bürgergeld-Bonus werden zusätzlich diejenigen belohnt, die an solchen Maßnahmen teilnehmen, die besonders dabei unterstützen, den Weg zurück in den Job zu finden.