In Zukunft sollen Arbeitsverträge nicht mehr ausschließlich in schriftlicher Form vorliegen müssen, sondern auch digital abgeschlossen werden können. Die Möglichkeit, Arbeitsverträge elektronisch zu gestalten, soll insbesondere Arbeitgebern eine deutliche Entlastung bringen. Ein bereits vom Kabinett gebilligter Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen um fast eine Milliarde Euro von Bürokratielasten entlastet werden sollen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland sollen die Wahl haben, Arbeitsverträge künftig auch in digitaler Form abzuschließen. Dies wird durch eine Änderung im Bürokratieentlastungsgesetz ermöglicht, das Justizminister Marco Buschmann von der FDP auf den Weg gebracht hat, wie die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am 21.03.2024 mitteilten.
Die geplante Änderung des Nachweisgesetzes ist eine Reaktion auf Forderungen der Wirtschaftsverbände, die das bisherige Vorgehen als veraltet betrachteten. Trotz der Bemühungen zur Digitalisierung werden Arbeitsverträge und andere Dokumente über die wesentlichen Arbeitsbedingungen in Deutschland hauptsächlich in Papierform mit händischer Unterschrift versandt.