Die Zunahme der Bürokratie in Deutschland in den letzten zehn Jahren wird von der Bundesregierung als besorgniserregend betrachtet. Die Anzahl der bundesrechtlichen Gesetze und Einzelnormen hat deutlich zugenommen, was zu einer erhöhten Regelungsdichte führt. Sowohl Gesetze des Bundestages als auch Rechtsverordnungen der Exekutive tragen zu diesem Anstieg bei. Laut einer Aufstellung der Nachrichtenagentur dpa stieg die Regelungsdichte deutlich an. Zum Vergleich: Am 1. Januar 2014 gab es noch 1.671 Gesetze mit 44.216 Einzelnormen, während zu Beginn dieses Jahres bereits 1.792 Gesetze mit insgesamt 52.155 Einzelnormen existierten. Diese Zunahme der Vorschriften betrifft nicht nur die auf Bundesebene beschlossenen Gesetze des Bundestages, sondern erstreckt sich auch auf die Rechtsverordnungen, mit denen die Exekutive die Details regelt. Zum Stichtag 1. Januar 2014 waren es 2.720 bundesrechtliche Verordnungen mit 38.192 Einzelnormen. Zehn Jahre später stiegen die zum gleichen Stichtag geltenden Rechtsverordnungen des Bundes auf 2.854 an, bestehend aus 44.272 Einzelnormen. Diese Entwicklung weist darauf hin, dass nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die darauf aufbauenden detaillierten Verordnungen in ihrer Komplexität und Zahl zugenommen haben. Dies könnte Auswirkungen auf die Transparenz und Verständlichkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen haben und stellt eine Herausforderung für Bürger und Unternehmen dar. Die Auswirkungen dieser Bürokratie werden insbesondere von Wirtschaftsverbänden kritisiert, die hohe Energiepreise und umfangreiche Berichtspflichten als Belastung empfinden. Die von der Bundesregierung 2023 vorgeschlagenen Entlastungen, wie kürzere Aufbewahrungspflichten und die Möglichkeit, bestimmte Angelegenheiten per E-Mail statt per Brief zu regeln, werden zwar begrüßt, aber als unzureichend erachtet. Justizminister Marco Buschmann hat ein Bürokratie-Entlastungsgesetz vorgelegt, das voraussichtlich im März vom Kabinett beschlossen wird. Allerdings besteht die Herausforderung darin, dass trotz der seit 2015 geltenden One-in-one-out-Regel, die für jede Belastung der Wirtschaft eine gleichwertige Entlastung vorschreibt, Ausnahmen existieren und der bürokratische Aufwand dennoch wächst. Besonders den Grünen wird vorgeworfen, komplexe Regelungen im Dienste der Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen. Der Wunsch, jede mögliche Fallkonstellation zu berücksichtigen, führt zu Gesetzen, die für juristische Laien schwer verständlich sind. Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges (CDU), erkennt den Wunsch nach leicht verständlichen Gesetzen mit einem gewissen Spielraum an. Diesem stehen jedoch zwei möglicherweise typisch deutsche Anliegen entgegen, der Wunsch nach exakten Regelungen für jeden Einzelfall und das Streben nach maximaler Sicherheit, auch durch klare Haftungsregelungen. Gentges stellt die Frage nach der tatsächlichen Gerechtigkeit in den Raum, wenn jeder Einzelfall im Gesetz genau geregelt wird.