Ab 2023 werden Krankmeldungen von der Arztpraxis elektronisch an den Arbeitgeber über die Krankenkasse übermittelt. Arbeitnehmer müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr direkt an den Arbeitgeber weitergeben. Die Arbeitgeber müssen sich selbst um den Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse des Angestellten kümmern.
Beschäftigte müssen sich allerdings auch weiterhin beim Arbeitgeber melden und diesen über eine Krankschreibung informieren.
Diese Änderung gilt aber nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer; privatversicherte Arbeitnehmer müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform einreichen.
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